Verwaltungsmodernisierung

Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (im Folgenden DLRL) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und innerhalb von drei Jahren, d.h. bis zum 28. Dezember 2009 von den Mitgliedstaaten der EG/EU umzusetzen.

Durch die Richtlinie, die Teil der Lissabon-Strategie ist, soll der bereits im EG-Vertrag verankerte Binnenmarkt (Art. 14 Abs. 2), die Dienstleistungsfreiheit (Art. 43) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 49)  verstärkt in die Praxis umgesetzt werden, indem Dienstleistern in den von der Richtlinie erfassten Branchen der Zugang zu anderen Mitgliedstaaten vereinfacht wird. Als ergänzende Maßnahme soll auch die Zusammenarbeit der  zuständigen Behörden auf europäischer Ebene verbessert werden.

Die wesentlichen Elemente der Richtlinie sind dementsprechend:

In Brandenburg ist die Umsetzung der DLRL schon weit fortgeschritten. Einzelheiten erfahren Sie auf der Web-Seite des Wirtschaftsministeriums, dem die Federführung hierfür obliegt.

Durch diese umfangreichen Maßnahmen wird die DLRL über den eigentlichen Regelungsgegenstand Einfluss auf Strukturen und Verfahren haben und ist insofern ein wichtiges Element der Verwaltungsmodernisierung.

Im Rahmen der (europäischen) Verwaltungszusammenarbeit, die eine direkte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beinhaltet, steht die Ausweitung des sog. IMI (Internal Market Information System) auf alle von der DLRL erfassten Dienstleistungen an. Das IMI, das auf deutsch auch Binnenmarkt-Informatonssystem heißt, ist ein elektronisches System, das die Zusammenarbeit der Behörden der 27 EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein, die diese Richtlinie ebenfalls umsetzen, wesentlich erleichtern und verbessern wird.

Die bei der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Richtlinie verantwortliche Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hat zur Umsetzung der DLRL ein (nicht rechtsverbindliches) Handbuch herausgegeben, dass neben dem offiziellen Text und weiteren Dokumenten hier zu finden ist:

Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Die technische Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird hier erläutert:

www.deutschland-online.de

Zum Stand der Umsetzung in den anderen EU-Staaten liegen, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, momentan noch wenig Informationen vor.

In Großbrittannien wird der Einheitliche Ansprechpartner bei dem bereits bestehenden Gründerzentrum "Business Link" angesiedelt. 

 

Das britische Wirtschaftsministerium (BERR) hat zudem im April 2008 eine Studie veröffentlicht, die den wirtschaftlichen Nutzen der Umsetzung der DLRL für das Vereinigte Königreich darstellt

(THE POTENTIAL ECONOMIC BENEFIT TO THE UK FROM IMPLEMENTATION OF THE ADOPTED SERVICES DIRECTIVE).

In Frankreich werden die Einheitlichen Ansprechpartner bei den Kammern sein (Allkammer-Modell).

In den Niederlanden wurde mit dem Normen-Screening / der Normprüfung schon 2007 begonnen. Es sind drei Gesetze geplant: Ein Dienstleistungsgesetz zur Umsetzung der DLRL für das zweite Halbjahr 2008, ein Gesetz zur Rechtsanpassung für Anfang 2009 und ein weiteres Rechtsanpassungsgesetz, mit dem die „Überbleibsel" beseitigt werden sollen, für den weiteren Verlauf des Jahres 2009. Weitere Informationen:

Implementationof the Services Directivein the Netherlands.

Letzte Aktualisierung: 19.10.2009